Hamburg, den 9. Juni 2026

An die Mitglieder der Gesundheitsausschusses

Für eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

egal ob Patient, Journalist oder Politiker, egal ob Vertreter einer politischen Partei oder sonstigen politischen Organisation – wer würde sich zutrauen (oder anmaßen) die Wirksamkeit eines Medikamentes oder z.B. eines bestimmten Operationsverfahrens a priori, d.h. ohne eine vollständige, objektive Zusammenfassung von Studiendaten beurteilen zu können?

Offensichtlich werden bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Homöopathie die etablierten Verfahren unserer evidenzbasierten Gesundheitspolitik und ebenso die Regeln der EbM außer Kraft gesetzt. Bezogen auf den unbekannten Wirkmechanismus durch die geringe oder bei sog. Hochpotenzen nicht nachweisbare Menge pharmakologisch wirkenden Substrats scheint das Narrativ von Homöopathiekritikern, „wo nichts drin ist, kann auch nichts wirken,“ intuitiv so überzeugend, dass viele meinen, a priori genau Bescheid zu wissen. Folgt man dieser Logik, ist es nicht verwunderlich, dass die bisherigen gegen die Homöopathie gerichteten Vorstöße und Gesetzesinitiativen ausnahmslos ohne jegliche wissenschaftliche Begründung oder Bezugnahme auf wissenschaftliche Quellen erfolgten. Auch auf Nachfrage wurde keine wissenschaftliche Begründung angeführt. Der Bericht der „FinanzKommission Gesundheit“ kolportiert erneut die Behauptung, bei der Homöopathie handele es sich um eine „Leistung ohne Nutzennachweis“. Eine wissenschaftlich tragfähige Begründung wird (erneut) nicht genannt.

Die Evidenzbasierte Medizin (EbM) hat sich etabliert, weil Präjudiz, intuitive Gefühle oder subjektive Meinungen über die Wirksamkeit medizinischer Maßnahmen sich als untauglich herausgestellt haben. Neben der Berücksichtigung der Patientenpräferenz und der Erfahrung von Therapeuten fordert die EbM den empirischen Wirknachweis durch nach wissenschaftlichen Standards durchgeführte Studien, insbesondere sog. randomisierte placebokontrollierte Doppelblindstudien (RCT). In diesem Sinne ist die EbM outcome orientiert – (biologische) Plausibilität ist wünschenswert, aber kein hinreichendes Maß für die Beurteilung der Homöopathie oder anderer medizinischer Interventionen.

Wird die Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung nach wissenschaftlich etablierten Methoden geprüft, ergibt sich trotz mangelnder Plausibilität ein positives Bild. Exemplarisch sei die Aufnahme der Homöopathie als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ genannt. Die Bewertung der Wirksamkeit der Homöopathie bei der untersuchten Indikation durch das fachliche Urteil des unabhängigen wissenschaftlichen Expertengremiums wird explizit als „evidenzbasiert“ eingestuft.

Die Ablehnung der Homöopathie wegen angeblich fehlender Wirksamkeit oder mangelnder Wissenschaftlichkeit muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein – prüfen Sie sich bitte selbst, ob Ihnen die tatsächlich vorliegenden Studienergebnisse und Fakten bekannt sind oder Sie bei der Bewertung der Homöopathie dem o.g. Narrativ folgen.  Eine evidenzbasierte (Gesundheits-) Politik verliert ihre Glaubwürdigkeit, wenn eine ausschließlich wissenschaftlich zu beantwortende Frage durch Mehrheitsentscheidung auf der Basis von Narrativen und subjektiven Meinungen ohne umfassende Kenntnis von wissenschaftlich fundierten Quellen entschieden wird.

Die folgenden Informationen zeigen, dass es verlässliche Studiendaten gibt, die aus wissenschaftlicher Sicht die Wirksamkeit, den Nutzen und die Kosteneffektivität der Homöopathie in der medizinischen Versorgung sowohl akut als auch chronisch erkrankter Patienten dokumentieren.

Das Deutsche Netzwerk für Homöopathie ist ein Zusammenschluss homöopathisch interessierter Apotheker und Ärzte. Mit der Webseite www.faktencheck-homöopathie.de stellt das Netzwerk u.a. systematisch aufbereitet wissenschaftliche Studiendaten zur Homöopathie zur Verfügung.

Mit bestem Gruß aus Hamburg

 

Dr. med. M. Berger
für das Deutsche Netzwerk für Homöopathie

 

 

 

Faktenlage Homöopathie

 

1. Wirksamkeitsnachweise

Die Zusammenschau aller wissenschaftlichen Nachweise (Gesamtevidenz), die sich aus den Ergebnissen randomisierter Doppelblindstudien (RCTs), ihren Zusammenfassungen in Metaanalysen und aus den Ergebnissen von Beobachtungsstudien in Human- und Veterinärmedizin ergibt, spricht statistisch signifikant FÜR die Wirksamkeit und eine nachhaltige / langfristige Wirksamkeit der Homöopathie.

1.1. Kontrollierte Studien (RCT’s)

Mittlerweile liegen die Ergebnisse von mehr als 300 randomisierten Doppelblindstudien vor, die in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht und zuvor durch unabhängige Experten begutachtet wurden (Peer Review Verfahren). Die Mehrheit der Studien zeigt: Homöopathie ist statistisch signifikant wirksamer als Placebo. Um den Schluss ziehen zu können, Homöopathie sei unwirksam, müssten die Ergebnisse von zumindest 90% der vorhandenen kontrollierten Studien außer Acht gelassen werden.

Positive Studienergebnisse zu Gunsten der Homöopathie liegen sowohl für verschiedene akute, schwere akute (Intensivbehandlung, Sepsis) sowie für chronische Erkrankungen vor. Bei etlichen Krankheiten unterstreichen jeweils mehrere Studien die Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung (z. B. Heuschnupfen, Atemwegsinfekte, Diarrhoe bei Kindern, postoperativer Ileus, Fibromyalgie).

Quellen: (1-4)

1.2. Metaanalysen

Ein Umbrella-Review zur homöopathischen Behandlung zeigt zusammenfassend eine statistisch signifikante Überlegenheit der Homöopathie über Placebo. Ausgewertet wurden alle 6 vorliegenden placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation gemäß aktuell gültigen wissenschaftlichen Standards (insgesamt 183 verschiedene RCT’s). Es wurde Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviewsveröffentlicht. 5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 MA zeigten statistisch signifikant positive Effekte der Homöopathie im Vergleich zu Placebo.

Quellen: (5,6)

1.3. Beobachtungsstudien

Beobachtungsstudien belegen den Nutzen einer (ggf. zusätzlichen) homöopathischen Behandlung in der realen medizinischen Alltagsversorgung oft schwer erkrankter Patienten (im Gegensatz zum künstlichen Setting kontrollierter Studien). Ihre Ergebnisse sprechen dafür, dass Homöopathie

  • langfristig wirksam ist,
  • helfen kann, Antibiotika einzusparen,
  • Nebenwirkungen konventioneller Behandlungen reduzieren kann,
  • begleitend in der Krebsbehandlung das allgemeine Wohlbefinden verbessern kann und
  • kosteneffizient ist

Quellen: (7-20)

1.4. Veterinärmedizin

Sowohl kontrollierte Studien in der Veterinärmedizin als auch ihre Zusammenfassungen in Metaanalysen dokumentieren ebenfalls die Wirksamkeit der Homöopathie. Der Verbrauch von Antibiotika in der Nutztierhaltung kann mithilfe einer homöopathischen Behandlung reduziert werden. Die EU-Bio-Verordnung schreibt seit 2022 bei Nutztieren primär die Behandlung mit homöopathischen (und phytotherapeutischen) Arzneimitteln vor

Quellen: (21-23)

1.5. Grundlagenforschung

Auch sog. Hochpotenzen, also homöopathische Arzneimittel ohne pharmakologisch wirkendes Substrat, lösen nachweisbar biologische Effekte aus. Dies konnte in methodisch hochwertigen und z.T. replizierten Grundlagenexperimente außerhalb des lebenden Organismus mit pflanzlichen, tierischen, physikalisch-chemischen und sog.
In-Vitro Modellen statistisch signifikant nachgewiesen werden. Bei diesen Untersuch-ungen, ebenso wie bei kontrollierten Doppelblindstudien, sind Placeboeffekte prinzipiell ausgeschlossen

Quellen: (24-27)

2. Ärztliche Leitlinie

Die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten wurde als Behandlungs-option in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ aufgenommen und 2024 bestätigt. (… „Trotzdem kann aufgrund der stark positiven Ergebnisse dieser Studie der Einsatz von klassischer Homöo-pathie (Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung) zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumor-therapie erwogen werden“. …).

Dieses konkrete Beispiel zeigt, dass die „FinanzKommission Gesundheit“ mit ihrer Bewertung der Homöopathie eindeutig im Widerspruch zu dem fachlichen Urteil des unabhängigen wissenschaftlichen Expertengremiums steht. Die Empfehlung für die Homöopathie wird auf der Basis der Methoden der EbM explizit als „evidenzbasiert“ eingestuft.

Quelle: (28)

 

3. Methodische Studienqualität

Die Frage, inwieweit Studienergebnisse als belastbar eingestuft werden können, hängt von ihrer methodischen Qualität ab. Der Vergleich der methodischen Qualität von Homöo-pathiestudien mit der von Studien in allen anderen Bereichen der Medizin zeigt, dass hinsichtlich des Risikos für Verzerrung (Bias) kein wesentlicher Unterschied besteht. Die methodische Qualität der Homöopathiestudien ist ähnlich oder besser als bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien. U.a. dokumentiert das genannte Umbrella-Review, dass bei Be-schränkung der Auswertung auf Homöopathiestudien mit höherer methodischer Qualität die positiven Therapieeffekte der Homöopathie statistisch signifikant erhalten bleiben

Quellen: (5,29,30)

Andererseits wird vielfach kritisiert, dass die Qualität der Evidenz konventioneller Maßnahmen überwiegend bedenklich ist. Beispielhaft sei eine Auswertung aus dem Jahr 2022 genannt, die nachweist, dass mehr als 9 von 10 konventionellen therapeutischen Interventionen, die in aktuellen Cochrane-Reviews untersucht wurden, nicht durch belastbare Evidenz gestützt werden

Quellen: (31-36)

Nur mit der Einführung von wissenschaftlich nicht gerechtfertigten Doppelstandards ist es möglich die Ablehnung der Homöopathie zu rechtfertigen, während die gleichen Mängel in der konventionellen Forschung wohlwollend ignoriert werden, obwohl sie in ähnlichem Ausmaß präsent sind.

4. Ist die Kritik an der Homöopathie wissenschaftlich begründet?

Die Ablehnung der Homöopathie wegen mangelnder Wissenschaftlichkeit bzw. angeblich nicht nachgewiesener Wirksamkeit muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich tragfähig begründet sein. Die Arbeiten, auf die sich die Kritik an der Homöopathie bevorzugt stützt, sind überwiegend veraltet bzw. erfüllen nicht die wissenschaftlichen Kriterien der EbM. Bei ihrer Überprüfung fällt auf, dass sie offensichtlich ergebnisorientiert angefertigt wurden.

Die Beurteilung der Homöopathie durch des „European Academies Science Advisory Council“ (EASAC) stammt aus dem Jahre 2017 und berücksichtigt nicht die aktuellen Studien und Metaanalysen. Sie wurde lediglich im Internet publiziert und hat keinen unabhängigen Gutachterprozess (Peer Review) durchlaufen. Ihr Ergebnis stand bereits vor Erstellung der Arbeit fest. Das Ziel der Arbeit bestand nicht darin, einen objektiven Überblick über die Datenlage zur Wirksamkeit der Homöopathie zu vermitteln, sondern,
“ … die Kritik an den gesundheitlichen und wissenschaftlichen Behauptungen über homöopathische Produkte zu verstärken …“

Quellen: (37-40)

Der Bericht des australischen “National Health and Medical Research Council” (NHMRC) stammt aus dem Jahr 2015 und ist mittlerweile ebenso veraltet. Ein erster Berichtsentwurf, der auf „ermutigenden Ergebnissen“ homöopathischer Behandlung bei verschiedenen Indikationen hinweist, wurde nicht veröffentlicht. Seine Existenz wurde erst nach gerichtlichen Anträgen auf Akteneinsicht bekannt. Für einen zweiten Bericht wurden neue Autoren beauftragt. Auf der Grundlage unüblicher wissenschaftlicher Kriterien wurden ca. 97 % der vorliegenden Studien ausgeschlossen. Das Ergebnis berück-sichtigt lediglich fünf (!) Studien – keine dieser Studien befasst sich mit der individua-lisierten Arzneimittelwahl im Sinne der Homöopathie. Die Direktorin des NHMRC, Prof Kelso, gab nach Abschluss des Berichts zu Protokoll: „ … Entgegen einiger Behauptungen kam der Bericht nicht zu dem Schluss, dass Homöopathie ineffektiv ist ….“

Quellen: (41-44)

 

5. Kosteneffizienz

Offensichtlich sind der „FinanzKommission Gesundheit“ die vorliegenden Studien zur Frage der Kosteneffektivität der Homöopathie nicht bekannt. Die Studiendaten legen nahe, dass Homöopathie helfen kann Ressourcen im Gesundheitswesen einzusparen. Gesundheits-ökonomische Studien dokumentieren das Einsparpotential der homöo-pathischen Behandlung in Bezug auf ihren direkten Benefit, gemessen als gewonnene Lebensjahre oder als gewonnene Lebensqualität. Indirekte Einsparungen resultieren aus der Reduzierung von Kosten für den Einsatz konventioneller Medikamente oder durch Senkung von Kosten, die für unerwünschte Wirkungen nebenwirkungsträchtiger Medikation aufgewandt werden müssen.

Quellen: (45-49)

Beispielsweise hat eine Arbeitsgruppe der Universitätsklinik Charité 2020 eine aufwändige gesundheitsökonomische Studie im Auftrag der Techniker Krankenkasse durchgeführt. Eingeschlossen waren ca. 2.500 Versicherte. Bei verschiedenen Indikationen (Kopf-schmerz/ Migräne, Neurodermitis und Depression) zeigt der Vergleich einer homöo-pathisch mit einer konventionell behandelten Gruppe statistisch signifikant nicht nur die Wirksamkeit der Homöopathie bei diesen Indikationen, sondern auch ihre Kosteneffektivität

Quelle: (50)

 

6. Tierwohl und Umwelt

In Deutschland werden jährlich rund 30 Millionen Kilogramm Arzneimittel konsumiert (rund 2.500 Wirkstoffe), Tierarzneien nicht mitgerechnet. Davon sind ca. 8 Millionen Kilogramm potenziell gesundheitsschädlich. Etliche Stoffe (ca. 400) können nach deren Ausscheidung durch den Menschen nur schwer, zum Teil gar nicht, aus dem Abwasser geklärt werden. Sie gelangen in das Grund- und Oberflächenwasser und dann über das Trinkwasser und den Klärschlamm in unsere Nahrungskette. Pro Jahr befinden sich in Deutschland z. B. etwa 60.000 Kilogramm Diclofenac (Schmerzmittel/ Entzündungs-hemmer) ungeklärt in unserem Wasserkreislauf – mit gravierenden Folgen. Mit dem Älter-werden der Bevölkerung werden mehr Arzneimittel konsumiert und die Umweltbelastung wird zunehmen.

Homöopathische Arzneimittel sind nicht toxisch. Homöopathie trägt dazu bei, Arznei-mittelrückstände in unserer Umwelt zu reduzieren.

Quellen: (51-53)

Nach offiziellen Angaben des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) wurden 2023 allein in Deutschland an ca. 2,1 Millionen Tieren wissenschaftliche Experimente durchgeführt, davon fast die Hälfte in der Grundlagenforschung, deren Ergebnisse selten die medizinische Praxis bereichern. Zusätzlich werden ca. 1,4 Millionen Tiere auf Vorrat gezüchtet und anschließend „als Überschuss“ getötet. Deutschland belegt den zweiten Platz auf der Rangliste europäischer Länder mit den meisten Labortieren.

Wissenschaftliche Erkenntnisse über homöopathische Arzneimittel werden in einer für Mensch und Tier unschädlichen sog. Arzneimittelprüfung am gesunden Menschen gewonnen.

Quellen: (54-59)

 

7. Homöopathie und EbM

Die outcome-orientierte Evidenzbasierte Medizin (EbM) hat sich aus guten Gründen von Vermutungen, Hypothesen oder subjektiver Expertenmeinungen abgewandt. Sie fordert, dass sich die Beurteilung eines Medikaments auf empirische Beweise für seine Wirksam-keit stützt. Plausibilität ist kein geeignetes Maß für die Beurteilung einer Behandlung –
sie ist zwar wünschenswert, aber nicht das entscheidende Kriterium in der EbM. Es wäre in höchstem Grad unethisch, nachgewiesen wirksame Medikamente wie die Homöopathie aus der Versorgung auszuschließen – nur deswegen, weil ihr Wirkmechanismus nicht plausibel oder unbekannt ist.

Die Behandlungspräferenz (kranker) Menschen ist neben der externen Evidenz aus wissenschaftlichen Studien und der individuellen Expertise von Therapeuten gleichwertiger Bestandteil der EbM. Repräsentative Umfragen dokumentieren den hohen Stellenwert der Homöopathie in der Bevölkerung. Die mittlerweile in vielen Leitlinien verankerte und im Patientenrechtgesetz verbriefte „Informierte Entscheidung“ (Shared Decision Making), ist im Sinne der EbM nur mit Berücksichtigung der Behandlungspräferenz und einem darauf aufbauenden angemessenen Methodenpluralismus realisierbar. Dies Menschen im Rahmen der GKV zu ermöglichen, ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit

Quellen: (60-71)

 

Anlage:

Quellenverzeichnis

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